Regelung der Befehlsgewalt über sämtliche Rettungseinheiten bei Auslösung eines Katastrophenfalls auf See durch eine Gebietskörperschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtslage, nach der im Fall der Auslösung eines Katastrophenfalls auf See durch eine Gebietskörperschaft die Befehlsgewalt über sämtliche Rettungseinheiten bei der auslösenden Gebietskörperschaft liegt und nicht beim Havariekommando in Cuxhaven?