Regelung der Anforderung an Rollstühle bzgl. der Sicherheit der in Pkw beförderten Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo wird geregelt, welche Anforderungen Rollstühle für die Sicherheit der Menschen mit Behinderung, die im Rollstuhl sitzend in Pkw (darunter auch sog. Bürgerbusse bis 3,5 t mit höchstens neun Sitzplätzen inkl. Fahrersitz) befördert werden, erfüllen müssen, wenn die von der Bundesregierung geplante Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften lediglich fahrzeugseitige Rollstuhl-Rückhaltesysteme und Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, nicht aber Anforderungen an Rollstühle regeln soll (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8634), und wie wird sichergestellt, dass die Krankenkassen Rollstühle finanzieren, die diese Anforderungen erfüllen?