Regelung bezüglich des Personalübergangs bei eigenwirtschaftlichem Weiterbetrieb des kommunalen Busverkehrs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb hat die Bundesregierung bei der Vergabe kommunaler Busverkehre anders als beim Schienenpersonennahverkehr keine Regelung bezüglich des Personalübergangs im Falle des eigenwirtschaftlichen Weiterbetriebs von Busverkehren getroffen (vgl. Situation in Hildesheim und Pforzheim, Wirtschaftswoche vom 29. Januar 2016), und inwieweit sieht die Bundesregierung hier zum Schutz der Beschäftigten kommunaler Eigenbetriebe Handlungsbedarf?