Regelung bei einer Corona-Erkrankung auf der Arbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Nachweismöglichkeit in Bezug auf die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall bei der Unfallversicherung für Erkrankte, die – zum Beispiel aufgrund der geringen Testkapazität zu Beginn der Corona-Pandemie oder sonstiger Gründe – keinen Nachweis über ihre Erkrankung durch einen PCR-Nachweis beibringen können, eine Regelungslücke und wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit die Betroffenen ihre Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit dennoch anerkennen lassen können?