Regelung bei einem Austausch einer bestehenden Feuerstätte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Garantiert die Bundesregierung durch die Änderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV; www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_ Gesetze/19._Lp/1_vo_aend_1_bimschv/entwurf/1_vo_a-end_1_bimschv_refe_bf.pdf), dass der Austausch einer bestehenden Feuerstätte als "wesentliche Änderungen" und nicht als "Errichtung", entgegen der Definition der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) unter Punkt 3, S. 8 (www.lai-immissionsschutz.de/documents/2017_36_lai_handlungsempfehlung_feuerungsanlagen_<br /> 1513173460.pdf), eingestuft wird?