Regelsätze erhöhen - Dynamisierung anpassen - Kosten für Schulbedarfe abdecken
<span>Anhebung der Eckregelsätze im SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung Alter und bei Erwerbsminderung) sowie im SGB II auf 435 Euro, Anerkennung des Bedarfsdeckungsprinzips, Ausrichtung der jährlichen Regelsatzanpassung an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten statt des Rentenwertes; halbjährlichen Anspruch auf 20 v.H. der entsprechenden Regelleistung für besondere Lernmittel (ohne Schulbücher) für Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres</span>