Regelsätze bedarfsgerecht anpassen
<span>Neufestsetzung der Regelsätze im SGB II und SGB XII nach Maßgabe des Sozialstaatsgebotes zur Deckung des Existenzminimums aller Menschen: Maßgaben, u.a. Berücksichtigung der altersspezifischen und entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, Ausarbeitung durch eine unabhängige Kommission, Umsetzung durch Gesetzentwurf; Schaffung einer Zulässigkeit von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche: Zielgruppe, Leistungskatalog Verzicht auf pauschale Abschläge, Einbeziehung von Bildungsausgaben</span>