Regelmäßige Risikoüberprüfung zugelassener Pestizide unter Einbezug aktueller Forschungsergebnisse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass chemisch-synthetische Pestizide sowohl im Rahmen der Genehmigung der Wirkstoffe auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene bei der Mittelzulassung regelmäßig, also im Abstand von jeweils maximal 15 Jahren, unter Einbezug der jeweils aktuellsten Foschungsergebnisse, einer Risikoüberprüfung unterzogen werden sollten, und falls nein, wieso nicht?