Regelmäßige Ausbaggerung der Hafenzufahrt Darßer Ort sowie Träger der Kosten
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Bezugnehmend auf meine schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 16/13981: Warum wird es zugelassen, dass die Zufahrt zum Hafen Darßer Ort versandet und nicht regelmäßig ausgebaggert wird?<br /> <br /> Wer trägt die Kosten für eine Ausbaggerung?</span>