Regelbedarfsrelevante Preisentwicklung bzw. etwaige Notwendigkeit zur Regelsatzanpassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Veränderungen der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung gab es im April und Mai 2022, und wie setzt sich die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung in den Monaten Juli 2021 bis Mai 2022 im Einzelnen in den Rubriken der regelbedarfsrelevanten Verbraucherausgaben zusammen?<br /> <br /> Welche Steigerung der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung in welchem Betrachtungszeitraum ist erforderlich, um eine unterjährige Regelbedarfsanpassung notwendig zu machen, und findet dann abhängig von der Steigerung der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung eine Anpassung der Regelbedarfe statt?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer unterjährigen Regelsatzanpassung im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (mit Begründung: falls Notwendigkeit bejaht wird, in welcher Höhe und ab wann) vor dem Hintergrund der seit Juli 2021 durchgängigen Steigerung der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung über 2 Prozent und der Tatsache, dass laut Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 –, Rn. 140 und Beschluss vom 23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12 –, Rn. 144) der Gesetzgeber bei extremen Preissteigerungen nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für Sozialleistungen abwarten darf und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei 2 Prozent Preissteigerung in der Vergangenheit noch keine Notwendigkeit für eine Anpassung gesehen hat (Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 6 – 3000 – 046/20, S. 11)?