Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 für bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft lebende erwachsene Behinderte
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern teilt die Bundesregierung die dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 zugrunde liegende Rechtsauffassung, wonach erwachsenen behinderten Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, bei Anspruchsberechtigung nach dem SGB XII grundsätzlich der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 zusteht, da es für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 genüge, "dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person – gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil – führt, die nicht sein Partner ist", und inwiefern hält die Bundesregierung es für geboten, die verbreitete sozialrechtliche Praxis (siehe http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13478&pos=0&anz=20), dieser Personengruppe Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 zu bescheiden, durch eine gesetzliche Klarstellung zu unterbinden?</p>