Reformierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Bundeswehr im Rahmen der Bundeswehrreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Überlegungen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es, im Rahmen der derzeitigen Bundeswehrreform die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr der Bundeswehr als Teil der gesetzlichen Schutzaufgaben für den Grundbetrieb und Einsatz der Bundeswehr zu reformieren, und inwieweit wird dabei auch eine umfassende Zentralisierung der Fachkompetenzen angestrebt?