Reformbedarf in Bezug auf Nebenklagen im Strafbefehlsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung angesichts des Ausschlusses der Nebenklage im Strafbefehlsverfahren Reformbedarf, insbesondere, wenn bei schweren Körperverletzungen und Tötungsdelikten Opfer und ihre Angehörigen wegen der Schwere der Tatfolgen ein berechtigtes und besonders schutzwürdiges Interesse an der Beteiligung als Nebenkläger haben, die Belange der Nebenklage bei der Entscheidung über einen Wechsel ins Strafbefehlsverfahren als Entscheidungskriterium zu stärken, ein Anhörungs- oder Zustimmungserfordernis für die Nebenklage für den Wechsel ins Strafbefehlsverfahren zu verankern oder die Nebenklage auch im Strafbefehlsverfahren zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?