Reformbedarf bezüglich § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung weiterhin Bedarf noch in dieser Legislatur für eine Regelung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, und wie erklärt die Bundesregierung das Zurückziehen des Gesetzentwurfs nach zwei Jahren Konsultationsverfahren am Stichtag der Verbändeanhörung (www.welt.de/wirtschaft/article224522826/Zwangs-Ladepausen-fuer-E-Autos-Altmaier-hat-es-sich-anders-ueberlegt.html)?