Reform des Wahlgesetzes in Bosnien und Herzegowina
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Sejdić-Finci, Zornić, laku und Pilav, wie im Fortschrittsbericht der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina von 2020 beschrieben, zunächst einer Verfassungsänderung in Bosnien und Herzegowina bedarf, und folgelogisch erst nach einer solchen Verfassungsänderung das Wahlgesetz geändert werden sollte, da bei einer ausschließlichen Implementierung der EGMR-Rechtsprechung im Sekundärrecht (Wahlgesetz) dieses nicht verfassungskonform wäre (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/bosnia_and_herzegovina_report_2020.pdfpage=27)? <br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene zu der Position der kroatischen Regierung in Bezug auf die Infragestellung der Rechtmäßigkeit von Željko Komić als Inhaber des kroatischen Sitzes im dreiköpfigen Staatspräsidium von Bosnien und Herzegowina und die damit verbundene angestrebte Änderung des Wahlgesetzes in Bosnien und Herzegowina, die nach meiner Auffassung die Schaffung eines neuen Wahlbezirkes nach ethnischen Kriterien zum Ziel hat und deshalb nicht im Einklang mit den Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Sejdić-Finci, Zornić, laku und Pilav) stehen würde (www.justsecurity.org/75299/is-the-us-doubling-down-on-division-in-bosnia-and-herzegovina/; www.glasistre.hr/svijet/grlic-radman-komsic-ne-moze-biti-sugovornik-zagrebu-a-odnosi-rh-i-bih-nisu-naruseni707878; www.derstandard.de/story/20001254166 47/sechs-eu-staaten-unterstuetzen-kroatien-in-seiner-bosnien-politik)?