Reform des Verbandsklagerechts auf europäischer Ebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Verbandsklagerecht auf europäischer Ebene zu reformieren (vgl. meine Schriftliche Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 20/534), und wenn ja, wie kann – nach Ansicht der Bundesregierung – das Verbandsklagerecht derart verändert werden, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes eingehalten werden?