Reform des Tarifvertragsrechts (G-SIG: 14010829)
Änderung des Tarifvertragsrechts durch die Bundesregierung: Beschäftigungsförderung als Zielvorgabe, Ermöglichung von Betriebsvereinbarungen, Befristung der Bindungswirkung von Manteltarifverträgen bei Austritt eines Unternehmens aus dem Arbeitgeberverband, Regelung für Lohnverzichte, Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Verhinderung von Verbandsklagen im Arbeitsrecht