Reform des Länderfinanzausgleichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung bei der anstehenden Reform des Länderfinanzausgleichs ein schwerwiegendes Problem für den grundgesetzlichen deutschen Föderalismus, dass über den Länderfinanzausgleich die Früchte einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik eines Landes überwiegend anderen Ländern und dem Bund zufallen? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung derartige verfassungsrechtliche Erwägungen mit Zurechnungen von politischen Maßnahmen und Ergebnissen auf eine der staatlichen Ebenen oder andere Gebietskörperschaften in der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland für relevant, insbesondere angesichts der Ertragshoheit bei den bestehenden Gemeinschaftssteuern?