Reform des Jugendgerichtsverfahrens (G-SIG: 10004171)
Altersstruktur der Tatverdächtigen, Anzahl der Verurteilungen 1975 bis 1984, Ergänzung § 68 JGG betr. notwendige Verteidigung, Häufigkeit der Anwendung des § 97 JGG betr. Beseitigung des Strafmakels, einstweilige Unterbringung Jugendlicher (14 bis 16-Jährige) in Erziehungsheimen im Jahre 1984, Vollzug der Untersuchungshaft bei Jugendlichen, besondere Fortbildung für Jugendrichter, Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren, Festlegung des Strafmündigkeitsalters, Verzögerung des Akzelerationsprozesses, Bericht der vom hamburgischen Senat eingesetzten Arbeitsgruppe "Diversion im Jugendstrafverfahren"