Reform des IT-Sicherheitsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es tatsächlich zutreffend, dass sich die Vorlage eines Entwurfs für ein seit vielen Jahren angekündigtes "IT-Sicherheitsgesetz 2.0", dessen Vorlage im Parlament der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, während einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 10. Januar 2019 für das erste Halbjahr 2019 angekündigt hat, trotz vielfacher parlamentarischer Nachfragen und weiterer öffentlicher Ankündigungen durch die Bundesregierung immer noch in der Ressortabstimmung befindet und dieses Jahr absehbar nicht mehr in den Deutschen Bundestag eingebracht wird (vgl. "Wer hat das letzte Wort bei Huawei", in Tagesspiegel Background vom 27. Oktober 2020, https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/5g-wer-hatdas-letzte-wort-bei-huawei?), und hält es die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle weltweite wie inländische Sicherheitslagen, aber beispielsweise auch, nach meiner Auffassung, dringend benötigter Planungssicherheit bei künftigen (Infrastruktur-)Investitionen nicht für notwendig, ein reformiertes IT-Sicherheitsgesetz zügig auf den Weg zu bringen und damit klare gesetzliche Regeln und Sicherheitsanforderungen zu definieren?