Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind nach Ansicht der Bundesregierung die am 14. März 2019 bei den Bund-Länder-Konsultationen zur Grundsteuerreform besprochenen neu einzuführenden jeweiligen Wertmerkmale vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer vom 10. April 2018, das explizit darauf hingewiesen hat, dass das bestehende System der Grundsteuerfestsetzung nicht in "wesentlichen Elementen geändert" (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14 –, Rn. 89 (juris)) werden darf, aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich abgedeckt?<br /> <br /> Welchen Belastungsgrund, aus dem die Bemessung der Grundsteuer gleichheitsgerecht und folgerichtig zu entwickeln ist, legt die Bundesregierung dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, der am 10. April 2019 im Kabinett behandelt werden soll, zu Grunde?