Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hinsichtlich der Absicherung der engagierten Zivilgesellschaft, zum Beispiel durch Erweiterung des Zweckkatalogs gemäß § 52 Absatz 2 AO, einer sogenannten Demokratieklausel oder durch Klarstellungen zur politischen Betätigung, vorzulegen, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob diesbezüglich Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Jahressteuergesetzes 2020 vorgesehen sind?