Reform des Euratom-Vertrags nach dem deutschen Atomausstiegsbeschluss; möglicher Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung nach dem Beschluss über den Ausstieg aus der Atomkraft für eine inhaltliche Neuausrichtung des EURATOM-Vertrages einsetzen, und wenn ja, welchen inhaltlichen Schwerpunkt sollte der reformierte Vertrag aus Sicht der Bundesregierung haben? <br /> <br /> Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich für Deutschland möglich, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, und wenn nein, warum nicht?