Reform des Auswärtigen Dienstes (G-SIG: 10001750)
Aufgabenvermehrung des Auswärtigen Dienstes seit 1969 durch den Beitritt zu internationalen Organisationen und die Beteiligung an internationalen Konferenzen, Errichtung neuer Botschaften und Konsulate in Osteuropa und den Ländern der Dritten Welt, Doppelvertretungen, Schließung von Botschaften und Konsulaten, personelle Ausstattung des Auswärtigen Dienstes, Ausbau des mittleren Dienstes, Deckung des Bedarfs an Wirtschaftsfachleuten, Anpassung der Strukturen und Aufgabenstellungen der Vertretungen an die vermehrten Aufgaben, Tätigkeitsbeschreibung der einzelnen Funktionen und rechtliche Stellung der Mitarbeiter, Berücksichtigung sozialer Belange, Beschäftigung ausländischer Ortskräfte, Versicherungsschutz der Familienangehörigen der Mitglieder des Auswärtigen Dienstes, Schutz der Mitarbeiter in Staaten besonderer Gefährdung