Reform des § 48 Absatz 3 EEG zu sogenannten "Solarstadl"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich die Voraussetzungen des § 48 Absatz 3 EEG 2021 hinsichtlich des Solarstadel-Effekts in Bezug auf Realisierungskosten für Gebäude-PV-Anlagen, Gewinne, Einspeisesätze und Bodenversiegelung in den letzten zehn Jahren verändert, und inwiefern plant die Bundesregierung, die Vorschrift zu reformieren, weil dadurch derzeit nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) großes PhotovoltaikPotenzial verloren geht?