Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen (G-SIG: 16010555)
Reform der Telefonüberwachung dahingehend, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Anordnung, Dauer und konkrete Umstände durch den Richter genau benannt werden, Überprüfung des Straftatenkatalogs nach § 100a Strafprozessordnung, die zur Telefonüberwachung führen können, laufende Maßnahmenkontrolle durch den Richter, Konkretisierung der nachträglichen Information zu einer Telefonüberwachung, Dokumentation aller Telefonüberwachungen und Bericht an den Deutschen Bundestag <p> </p>