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Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen (G-SIG: 16010555)

Stage rejectedUpdated 16d ago

Reform der Telefonüberwachung dahingehend, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Anordnung, Dauer und konkrete Umstände durch den Richter genau benannt werden, Überprüfung des Straftatenkatalogs nach § 100a Strafprozessordnung, die zur Telefonüberwachung führen können, laufende Maßnahmenkontrolle durch den Richter, Konkretisierung der nachträglichen Information zu einer Telefonüberwachung, Dokumentation aller Telefonüberwachungen und Bericht an den Deutschen Bundestag <p> </p>