Reform der Straftatbestände von Tötungsdelikten
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Neufassung von §§ 211 bis 213 StGB unter Änderung der bestehenden Systematik: Zusammenfassung von "Mord" und "Totschlag" als vorsätzliche "Tötung", Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ("Mord") (Tötung mit Quälen des Opfers, friedenstörende Infragestellung des Lebensrechts eines Teils der Bevölkerung, Ausnutzung besonders schützenswerter Vertrauensstellung), Strafzumessungsregeln für minderschwere Fälle (ausweglos erscheinende schwere Zwangslage, unmittelbare Tatveranlassung durch Misshandlung oder andere schwere Rechtsgutverletzung)