Reform der sozialen Pflegeversicherung - Aufbau eines Pflegevorsorgefonds
Entwicklung des Beitragssatzes, der Anzahl der Pflegebedürftigen und Beitragszahler sowie der Ausgaben und Einnahmen zur Sozialen Pflegeversicherung bis 2060, Effekt des Vorsorgefonds im Sinne der Beitragsstabilisierung ab 2035, Begründung für die temporär befristete Einrichtung des Fonds, Beitragsentwicklung nach Auflösung des Sondervermögens 2060–2080, Höhe des maximalen Kapitalvolumens, vorgesehene Anlagearten, Schutz vor zweckentfremdender Verwendung, Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)