Reform der Sonderprüfungen bei Banken im Rahmen der Bankenaufsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Setzt die Bundesregierung bei Sonderprüfungen im Rahmen der Bankenaufsicht weiterhin auch auf externe Wirtschaftsprüfer, die von den zu prüfenden Banken bezahlt werden?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung zukünftig die Praxis unterbinden, dass im Rahmen von Bankensonderprüfungen, die von der Bankenaufsicht in Auftrag gegeben werden, externe Prüfer den Prüfbericht zunächst der geprüften Bank und erst nach Überarbeitung der Bankenaufsicht zuleiten, und wie begründet sie ihre Haltung?