Reform der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer
Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 durch das vom Bundesrat vorgelegte Kostenwert-Modell, geplante Modellrechnungen, mögliche verfassungsrechtliche Bedenken, geschätzter Bürokratieaufwand, automatisierter Datenaustausch und -abruf, vorliegende Bodenrichtwerte, Ausschluss von Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter, Aufkommensneutralität innerhalb der Gemeinden, Einführung der Grundsteuer C, Vollzugsdefizite, personeller Mehraufwand<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)