Reform der Eingliederungshilfe, insbesondere Bewertung des Mehrkostenvorbehalts nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem selbstbestimmten Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft den Mehrkostenvorbehalt nach § 13 Absatz 1 Satz 3 SGB XII, und mit welchen Vorschlägen brachte sich die Bundesregierung in die Arbeit der Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe IV („Sozialraum/Angebotsgenerierung“) zur Reform der Eingliederungshilfe ein?<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung auf der Grundlage des Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Reform der Eingliederungshilfe vom 24./ 25. November 2010 einen konkreten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, und welche gesetzlichen Schritte plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Herstellung eines inklusiven Sozialraums?