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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-60770

Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen generell möglich, sofern sie die Kriterien bezüglich der Strom- und Außenhandelsintensität erfüllen, dass etwa Hersteller von militärischen Kampffahrzeugen (u. a. Panzer), Frucht- und Gemüsesaft, Pelzwaren, Fantasieschmuck, Urananreicherung, Waffen und Munition, Margarine, Kartoffeln sowie Betriebe der Fleisch- und Fischverarbeitung eine verringerte EEG-Umlage (EEG &ndash; Erneuerbare-Energien-Gesetz) zahlen, und kann der Bundestag &ndash; unter der Voraussetzung der parlamentarischen Mehrheit &ndash; die im Rahmen der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014 bis 2020 der Europäischen Union antragsberechtigten 219 Branchen bei der nationalen Gesetzgebung verkleinern?<br /> <br /> Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die aktuell teilprivilegierte Strommenge, die Unternehmen der Listen 1 und 2 im Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von größer als 20 Prozent zugeordnet werden kann, und um wie viele Unternehmen handelt es sich?