Reform bzw. Streichung des § 129 StGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung in dem von ihr angekündigten "Strafrechtsjahr" 2023, die Vorschrift des § 129 des Strafgesetzbuches (StGB), für deren Abschaffung sich u. a. der Journalist und Jurist Heribert Prantl sowie das Grundrechtekomitee (www.sueddeutsche.de/meinung/letzte-generation-paragraf-129-kriminelle-vereinigung-protest-strafrecht-1.5914345?reduced=true; www.grundrechtekomitee.de/details/solidaritaet-mit-der-letzten-generation-wir-fordern-die-einstellung-aller-verfahren-und-die-abschaffung-von-129) aussprechen, aus dem Strafgesetz zu streichen oder zumindest zu reformieren, um zu verhindern, dass dieser "potenziell uferlose" Straftatbestand missbräuchlich angewendet wird, worauf der Journalist Ronen Steinke ebenfalls hinweist (www.sueddeutsche.de/meinung/letzte-generation-razzia-generalstaatsanwaltschaft-muenchen-anti-mafia-paragraf-kommentar-1.5878607?reduced=true, bitte begründen), und wäre eine Abschaffung oder zumindest Reform dieser Norm nicht angebracht angesichts der Tatsache, dass z. B. auch unter § 129 StGB sogar eine Gruppe fällt, die sich für eine längere Zeit zusammenschließt und im ganzen Bundesgebiet aus verschlossenen Containern verschiedener Supermarktketten weggeworfene, noch genießbare Lebensmittel herausnimmt und für die Zutrittsverschaffung Tore beschädigt, um die gesammelten Lebensmittel an wohnungslose bzw. von Armut betroffene Menschen zu verteilen mit dem Ziel, die in Deutschland existierende immense Lebensmittelverschwendung etwas zu bekämpfen, aber diese Gruppe als kriminelle Vereinigung zu werten, vollkommen absurd und unverhältnismäßig wäre?