Refinanzierung der Betriebskosten im Gesetzestext für die Reform der Pflegeberufe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält die Bundesregierung es für erforderlich, bei der Reform der Pflegeberufe im Gesetzestext ausdrücklich von der Refinanzierung der Betriebskosten (vgl. § 27 Absatz 1 des Pflegeberufereformgesetzentwurfs) zu sprechen, die bei den bisher nach Landesrecht geregelten Schulen ausdrücklich nicht die Kosten des Lehrpersonals umfassen?