Referentenentwurf zur "Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung das im Referentenentwurf zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) (http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d1b5c893b161a f93c125835300438b40/$FILE/Entwurf_6-%C 3%84ndVO-VersMedV_2018-08-28.pdf) unterstellte Kriterium des "bestmöglichen Behandlungsergebnisses" (Nummer 1.2.7) auf die Antragsstellerinnen und Antragsteller aus, und wie groß dürfen die Unterschiede bei der Hilfsmittelverordnung und die Reha-Leistungen (Hilfsmittel) ausfallen?