Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso verschickt das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 7. Mai 2014 an Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme, wenn bereits im Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Ressortabstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen ist und innerhalb der Bundesregierung noch grundlegende Fragen unter anderem zu den Haftregelungen, zur Änderung des Ausweisungsrechts, zur Wiedereinreisesperre sowie zum Bleiberecht – somit also die zentralen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs – noch nicht abschließend geklärt sind?