Reduzierung von Motorradlärm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung des Bundesrates vom 15. Mai 2020 an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm zu ergreifen bzw. sich im Falle einer Zuständigkeit auf europäischer Ebene dafür bei der EU-Kommission einzusetzen (Hinweis – der Bundesrat hat folgende Punkte beschlossen: Absenkung der zulässigen Geräuschemission von neuen Motorrädern auf maximal 80 dB(A) innerhalb der Europäischen Union, härtere Strafen für das lärmerhöhende Tunen, Verbot der Regulierbarkeit der Lärmkulisse durch die Fahrerinnen und Fahrer mittels Sound-Design, Schaffung eines Polizeirechts zur Beschlagnahme zu lauter Motorräder an Ort und Stelle sowie Erleichterung von Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Motorradfahrende; bitte die Position der Bundesregierung hierzu ausführen: siehe www.bundesrat.de/D E/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/10.html), und welche über die hier erwähnten Maßnahmen hinaus zur spürbaren Reduzierung von Motorradlärm werden von der Bundesregierung ergriffen bzw. auf EU-Ebene eingefordert?<br />