Reduzierung des Zeitraums zum verpflichtenden Wechsel der Abschlussprüfer und Erhöhung der Haftungsgrenze
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Verkürzung des Zeitraums für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers auf maximal vier Jahre, Abschaffung der Haftungsgrenze nach HGB oder Erhöhung auf 1 Prozent des Jahresumsatzes des zu prüfenden Unternehmens, mindestens aber auf 10 Mio Euro, Untersagung einer steuerlichen Beratung bei gleichzeitiger Abschlussprüfung durch dieselbe Gesellschaft