Reduzierung des Stromkostenanteils an der Bruttowertschöpfung im Entwurf des EEG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die zunächst im Entwurf des EEG in § 64 vorgesehene Festlegung des Stromkostenanteils an der Bruttowertschöpfung zur Erlangung einer Ermäßigung bei der EEG-Umlage von 17 Prozent dann im Kabinettsbeschluss auf 14 Prozent reduziert, und wie viele Unternehmen (bitte unter Angabe der begünstigten Strommenge) werden nach Einschätzung der Bundesregierung hiervon profitieren?