Reduzierung des CO2-Ausstosses durch eine Verlängerung der steuerlichen Förderung von Dienst-Hybridautos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung geplante Verlängerung der steuerlichen Förderung von Dienst-Hybridautos bis 2030 sicherstellen, dass dies tatsächlich zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt, wie diese Maßnahme in der Begründung des am 8. Mai 2019 veröffentlichten Referentenentwurfs zum „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz) begründet wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Förderung für alle Dienst-Hybridautos in Anspruch genommen werden kann, die eine reine elektrische Fahrleistung von mind. 60 km (bei Anschaffung zwischen 2022 und 2024) bzw. von mind. 80 km (bei Anschaffung zwischen 2025 und 2030) vorweisen können, und inwiefern plant Bundesminister Olaf Scholz auch ein Bonus-Malus-System bei der Kfz-Steuer einzuführen, um Elektromobilität zu fördern?