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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-256594

Reduzierung der bürokratischen Belastungen durch die sogenannte A1-Bescheinigung bei Dienstreisen ins EU-Ausland

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein, um die bürokratischen Belastungen durch die sogenannte "A1-Bescheinigung" bei Dienstreisen ins EUAusland zu reduzieren, wie in den Eckpunkten der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. August 2019 ausgeführt, und setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene bei der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit) für die Reduzierung von Bürokratieaufwand bei der sogenannten "A1-Bescheinigung" z. B. für eine Generalbescheinigung für mehrere Monate ein, wie z. B. im Änderungsantrag 591 (2) der grünen EU-Fraktion vorgeschlagen ("Auf Antrag der betroffenen Person bescheinigt der zuständige Träger gemäß Artikel 19 Absatz 2 die anzuwendenden Rechtsvorschriften für eine Geltungsdauer von bis zu drei Monaten und ohne unmittelbare Angabe des Zielmitgliedstaats der Person. Dieser Absatz gilt nur, wenn die betroffene Person nach jeder Entsendung in den Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrt")?