Reduzierung bzw. Aussetzung in Kraft befindlicher luftfahrtbezogener Steuern oder Entgelte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts des im Ergebnis von Corona und Corona-Maßnahmen gesunkenen Flugaufkommens, die, nach eigener Aussage der Flug-"Verkehrsvermeidung sowie die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene" dienenden " ökonomische Instrumente" wie "generelle Regelungen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur/ Flugplätze, Besteuerung der Kraftstoffe und der Verkehrsdienstleistung (Beispiel Mehrwertsteuer auf Flugtickets) und im Luftverkehr die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte" zu reduzieren oder auszusetzen, und welche konkreten Zusagen für den Erhalt deutscher Flughäfen brachte der "Nationale Luftverkehrsgipfel" nach Kenntnis der Bundesregierung (www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/fluglaermwas-ist-flug-larm-und-wie-entsteht-dieser-; www.stern.de/news/luftverkehrsgipfel-mit-verkehrsminister-scheuer-9481444.html)?