Reduzierung, Beschränkung und Verbesserung von Tiertransporten
EU-weite Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf max. 8, innerhalb Deutschlands auf 4 Stunden sowie Beschränkung der -entfernung auf max. 200 Kilometer durch Förderung regionaler Schlachthöfe und mobiler Schlachtunternehmen, Überarbeitung der EU-Transportverordnung bzw. Einsatz für einen strengen Vollzug, Vermeidung langer Wartezeiten an EU-Außengrenzen, Kontrolle von Abfertigung und Versorgung der Tiere durch Beauftragung eines externen Audits, Änderung der Tierschutztransportverordnung betr. Ahndung von Verstößen mit Geldbußen, Regelungen betr. Seetransporte