Reduzierte Kapazität der Atommüllzwischenlager durch Sicherungsmaßnahmen bzw. Mischnutzungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viele Behälterstellplätze reduziert sich jeweils die Kapazität der Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten aufgrund von Sicherungsmaßnahmen oder beabsichtigten, geplanten oder beantragten Mischnutzungen der Behälterzwischenlager für Stilllegungs- und Rückbauabfälle (bitte um tabellarische Übersicht möglichst mit differenzierter Angabe des Grundes der Stellplatzreduktion, also Sicherungsmaßnahmen, Mischnutzung etc.)?