Reduktion von Einnahmeerwartungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei Verkauf oder Vermietung an gemeinnützige Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten bestehen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Immobilien ihre Einnahmeerwartungen zu reduzieren, wenn es sich bei den (potenziellen) Vertragspartnern um gemeinnützige Vereine, karitative oder kommunale Einrichtungen o. Ä. handelt, deren Erhalt im Interesse des Gemeinwohls ist, und plant die Bundesregierung diese Möglichkeiten zu schaffen bzw. auszuweiten?