Reduktion der Notfallzulassungen für die Weiterverwendung von Neonicotinoiden in EU-Ländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung konkret auf EU-Ebene, um im Interesse des Bestäuberschutzes sowie fairer Wettbewerbsbedingungen für deutsche Landwirte im europäischen Binnenmarkt auf die Reduktion der hohen Zahl von Notfallzulassungen für die Weiterverwendung von Neonicotinoiden in anderen, insbesondere osteuropäischen, EU-Ländern zur Umgehung von auf EU-Ebene beschlossenen Anwendungsbeschränkungen (siehe Evaluierungsberichte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter www.efsa.europa.eu/de/press/ news/180621) hinzuwirken, und welche Ergebnisse hat die Diskussion unter den Mitgliedstaaten zu diesem Thema im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel SCoPAFF in der Sitzung Mitte Juli 2018 (siehe https://ec.europa.eu/food/sites/food/ files/plant/docs/sc_phyto_20180719_ppl_agenda .pdf, TOP A.11, Nummer 2) ergeben?