Reduktion der höheren Einwohnergewichtung bei den Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Trifft es zu, dass eine Reduktion der höheren Einwohnergewichtung bei den Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich bereits aufgrund der seit 2005 vermehrt erfolgenden Übernahme von Kosten für Sozialausgaben durch den Bund geboten ist?</p>