Rechtszustand bzgl. der Wohnkostenübernahme für eine bestimmte Gruppe Auszubildender
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass aktuell für Jugendliche und junge Erwachsene, die für das Wohnen SGB-II-Leistungen beziehen und eine berufliche Reha-Maßnahme mit Internatsunterbringung über das SGB III erhalten, der Anspruch auf Kostenübernahme für das Wohnen (SGB-II-Leistung) entfällt, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um insbesondere § 7 Absatz 5 SGB II zu überarbeiten und damit die Kostenübernahme für das Wohnen für diese Gruppe zu garantieren?