Rechtswidrigkeit einer zeitweisen Einschränkung der Warmwasserversorgung in Mietwohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es angesichts der Äußerungen von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz "rechtswidrig" "einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen" (www.tagesschau.de/inland/warmwasser-sachsen101.html) (bitte begründen), und plant die Bundesregierung in der Zukunft rechtliche Änderungen hinsichtlich der Versorgung mit Warmwasser, im Kontext der Äußerung der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zu beschließen (bitte ausführen)?