Rechtsverordnung für den Transport von Tieren (G-SIG: 11002036)
Erlaß einer Rechtsverordnung für den Tiertransport gem. § 2 Abs. 2 des Tierschutz-Änderungsgesetzes: EG-verbindliche Regelungen betr. Tierbesatz bei Transporten, artgerechte Versorgung und Einschätzung des Gesundheitszustands, Ergänzung der internationalen Transportbescheinigung durch ein Transportfähigkeitsgutachten eines amtlichen Tierarztes, bundeseinheitliche Regelung der Versorgungsstationen und Kontrollkriterien für Veterinäre, Transport von Schlachttieren nur zum nächstgelegenen Schlachthof